Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BUILD4WARD GmbH
BUILD4WARD GmbH
Am Alten Schlachthof 14 · 77652 Offenburg
E-Mail: kontakt@build4ward.de · Telefon: +49 781 9537 - 100
Geschäftsführung / Ansprechpartner: Louis Wallaston
Amtsgericht Freiburg, HRB 735028
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Beratungen, Planungen, Montagen sowie Programmierarbeiten der BUILD4WARD GmbH (nachfolgend „BUILD4WARD").
(2) Unternehmer (B2B) im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
(3) Verbraucher (B2C) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Sämtliche Weisungen, Auskünfte, Leistungsänderungen und vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z. B. E-Mail, digitales Unterschriften-Protokoll auf dem Tablet).
(1) Angebote von BUILD4WARD sind für 30 Tage ab Erstelldatum bindend.
(2) Erstberatungen, Erstbesichtigungen vor Ort, Angebotserstellungen sowie die Erstellung von Planungsunterlagen (Schaltpläne, Diagramme, Aufschlüsselungen) dienen der Vorbereitung eines Projekts und der Ermittlung des Leistungsumfangs.
(3) Kostenpflicht bei Nicht-Beauftragung: Kommt es innerhalb von 48 Tagen nach Durchführung der Besichtigung/Beratung bzw. nach Übermittlung des Angebots/der Planung nicht zu einer aktiven Auftragserteilung durch den Kunden, werden die erbrachten Vorleistungen wie folgt berechnet:
(4) Verrechnung bei Auftragserteilung: Erteilt der Kunde innerhalb von 48 Tagen den Hauptauftrag, entfallen die gesonderten Kosten für die Erstbesichtigung, Anfahrt und Angebotserstellung bzw. werden mit dem Projektvolumen verrechnet.
(5) Kurze Telefonate sind im angemessenen Rahmen kostenfrei. Entwickelt sich ein Telefonat zu einer eingehenden Fach- oder Systemintegrationsberatung, wird der Zeitaufwand zum Stundensatz von 89,00 € netto abgerechnet.
(1) Dienstleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis schriftlich vereinbart wurde, nach tatsächlichem Aufmaß/Zeitaufwand abgerechnet. Es gelten folgende Grundstundensätze (jeweils zzgl. gesetzl. MwSt. für B2B; inkl. MwSt. für B2C):
(2) BUILD4WARD berechnet Teilleistungen über Einzelrechnungen auf Basis von Leistungsberichten/Stundennachweisen. Die Verknüpfung erfolgt über die jeweilige Kundenreferenznummer.
(3) Leistungsmehrung: Sobald absehbar ist, dass die tatsächlich erforderlichen Dienstleistungen 80 % des veranschlagten Angebotsvolumens erreichen, informiert BUILD4WARD den Kunden unverzüglich.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skontoabzug (1 % bis 4 %) ist nur zulässig, wenn dies im jeweiligen Auftrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(1) Alle von BUILD4WARD erstellten Entwürfe, Angebote, Ausführungspläne, Diagramme und Software-Programmierungen bleiben geistiges und materielles Eigentum von BUILD4WARD. Eine Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.
(2) Der Kunde erhält an der erstellten Software/Programmierung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Erwerb des Quellcodes oder umfassenderer Lizenzen bedarf einer gesonderten schriftlichen Kaufvereinbarung.
(3) Sonderregelung für öffentliche Bauträger: Für öffentliche Bauaufträge gilt das Transparenzgebot. Der Programmcode geht mit Abnahme in das Eigentum des Bauträgers über. Hierfür wird eine vertraglich festgelegte Lizenzpauschale (in der Regel 15 % des Programmierungsvolumens) fällig.
(1) Der B2B-Auftraggeber hat BUILD4WARD alle für die Umsetzung erforderlichen physischen, technischen und baulichen Mittel sowie Zugänge (z. B. Stromlaufpläne, Netzwerklogins, Zugänge vor Ort) rechtzeitig und kostenfrei bereitzustellen.
(2) Schließt der B2B-Partner ein reines Dienstleistungsabkommen mit BUILD4WARD ab, bei dem der Partner die Marge an den eingesetzten Hardware-Geräten selbst bestimmt und einbehält, wird auf das Programmierungsvolumen von BUILD4WARD ein Pauschalzuschlag von 2 % aufgeschlagen, sofern keine abweichende Partnervereinbarung getroffen wurde.
Bei Verzögerungen im Bau- oder Projektablauf, die nicht von BUILD4WARD zu vertreten sind, ist BUILD4WARD berechtigt, eine Verzögerungspauschale in Höhe von 0,5 % bis 1,0 % des Rechnungsbetrages des Angebots pro Woche der Verzögerung zu berechnen.
(1) Abnahme: Die Abnahme erfolgt förmlich anhand des von BUILD4WARD erstellten Lastenhefts / Abnahmeprotokolls durch Unterzeichnung des Auftraggebers oder einer von ihm bevollmächtigten Person.
(2) Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist für die Mangelfreiheit von erstellten Software-Programmierungen ohne spätere Fremdeingriffe beträgt 12 Monate ab Abnahme (bei öffentlichen Bauaufträgen 24 Monate).
(1) Verbraucher erhalten nach jeder erbrachten Leistung einen detaillierten Arbeitsbericht (Stunden und Material). Die Bestätigung erfolgt vor Ort per Tablet-Unterschrift oder per E-Mail. Mit der Unterzeichnung/Bestätigung des Berichts erkennt der Verbraucher die Dienstleistung an und bestätigt den Erhalt dieser AGB.
(2) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen: Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wünscht der Verbraucher, dass BUILD4WARD vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung der Leistung.
(3) Bei Mängeln oder Fehlerabweichungen vom vereinbarten Lastenheft ist BUILD4WARD zur kostenfreien Nachbesserung verpflichtet. Wünscht der Verbraucher nachträgliche Systemverbesserungen oder Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Lastenheft, wird dieser Zusatzaufwand regulär abgerechnet.
(4) Beim Verkauf von Hardware/Materialien an Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (24 Monate).
Hinweis: Für das cloudbasierte Operating System SkyNodeOS gelten separate Plattform-AGB.
Stand: August 2026